Information für besichtigungen während der covid-19 situation

Gerne informieren wir sie, dass besichtigungen von wohnungen, musterwohnungen, showrooms und geschäftsflächen wie bis anhin durchgeführt werden können.

Die Termine werden jedoch unter konsequenter Einhaltung der geltenden Distanz- und Hygienevorschriften und Empfehlungen des BAG durchgeführt. Für alle Bereiche in der Liegenschaft (Gänge, Lift, Wohnung, Gewerbefläche, etc.) empfehlen wir das Tragen einer Schutzmaske. Unsere Vermarkter werden Sie vor Ort mit Schutzmaske und ohne «Handshake» begrüssen. Die entsprechenden Massnahmen werden je nach Situation vor Ort unterschiedlich umgesetzt.

Es ist uns ein grosses Anliegen, die Gesundheit der Bevölkerung, unserer Kunden und unserer Mitarbeiter zu schützen. Entsprechend bitten wir Sie, sich während den Besichtigungsterminen an die Vorgaben unserer Vermarkter zu halten.

Wir bitten Sie bei Krankheitssymptomen zuhause zu bleiben und sich für den Besichtigungstermin abzumelden.

Diese Massnahmen basieren auf der aktuellen Verordnung des Bundesrates vom 26.05.2021.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Entgegenkommen.